Gläubigerinformationssystem

Sehr geehrte Gläubiger,

über das Gläubigerinformationssystem können Sie Ihre Forderung elektronisch anmelden und sich über den Stand Ihrer angemeldeten Forderung und des Verfahrens informieren.

Ihre persönliche PIN zum Gläubigerinformationssystem erhalten Sie als Gläubiger unmittelbar nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens per Post, sofern Sie als Gläubiger bekannt sind.

Wir bitten zu beachten, dass ein Zugriff auf den gläubigergeschützten Bereich erst dann möglich ist, wenn eine Forderung angemeldet und diese vom Insolvenzverwalter auch zur Insolvenztabelle festgestellt wurde.

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