Wir beraten Gläubiger in allen Stadien des Insolvenzverfahrens zu Fragen der insolvenzfesten Sicherheitenbestellung, dem Abschluss von Lieferantenpoolverträgen, der Vertragsgestaltung und Abwicklung, bei der Durchsetzung von Aus- oder Absonderungsrechten sowie der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen. Dazu gehört auch die Terminswahrnehmung und Vertretung in Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung.