Der Deutsche Bundestag hat am 27.10.2011 das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz ESUG angenommen. Die Partner Peter Engelmann, Manuel Ast und Nadine Kohler sind aufgrund langjähriger Erfahrung als Insolvenzverwalter im Bereich der insolvenzrechtlichen Sanierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten erfahren und hoch spezialisiert.
Wir bieten Ihnen auf dieser Basis eine insolvenzrechtliche Beratung im Rahmen der Unternehmenssanierung. Dabei sind wir für Sie tätig im Zusammenhang mit dem Entwurf und der Verhandlung von Insolvenzplänen. Weiterhin können wir Sie im Rahmen des § 270 b InsO n. F., der Vorbereitung einer Sanierung, unterstützen. Wir können für Sie die Eigenverwaltung unter Vorlage eines Insolvenzplans beantragen und für Sie auch vorläufiger bzw. endgültiger Sachwalter nach § 270 a, c InsO n. F. tätig werden.
Als Fachanwälte für Insolvenzrecht sind wir auch qualifiziert, für Sie eine mit Gründen versehene Bescheinigung gemäß § 270 b Abs. 1 InsO zur Vorbereitung einer Sanierung zu erstellen, aus der sich ergibt, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung aber noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.
Unser Ziel ist es, bei der Vorbereitung einer Sanierung unter Ausnutzung der insolvenzrechtlichen Sanierungsinstrumente Ihrem Unternehmen eine neue Zukunft zu ermöglichen. Bei dem Ziel einer vorbereitenden Sanierung unter Vorlage eines Insolvenzplans sind genaue insolvenzrechtliche Kenntnisse sowie hohes Verhandlungsgeschick die Grundvoraussetzungen zum Erfolg.
Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit als Insolvenzverwalter sind wir mit den wesentlichen regionalen Gläubigern bekannt und gut vernetzt, so dass wir im Rahmen der insolvenzrechtlichen Eilbedürftigkeit zeitnah und effizient Lösungen für Sie erarbeiten können, um den gesunden Kern Ihres Unternehmens zu erhalten.