Wir haben bereits aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit umfassende Erfahrung im Bereich der „kalten“ Zwangsverwaltung. Auf der Basis dieser Erfahrung haben wir uns entschlossen, den Bereich Zwangsverwaltung weiter zu etablieren. Wir sind nunmehr seit dem Jahr 2009 auch als gerichtlich bestellte Zwangsverwalter tätig.

Im Rahmen der Zwangsverwaltung ist unser Ziel die Steigerung der Ertragskraft durch die Verbesserung der vorgefundenen Vermietungssituation und damit letztlich die deutliche Verbesserung der Vermarktungschancen für die betroffene Immobilie. Dabei arbeiten wir mit kompetenten Partnern zusammen, um beispielsweise auch unfertige Objekte fertig stellen zu lassen. Miet- und baurechtliche Probleme werden durch unsere assoziierte Rechtsanwaltskanzlei bearbeitet.

Neben der Abwicklung gerichtlicher und außergerichtlicher Zwangsverwaltungsverfahren übernehmen wir auch die Beratung der Beteiligten, namentlich von Grundpfandgläubigern und möglichen Investoren, in Zwangsverwaltungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren.

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Martin Eismann.

MARTIN EISMANN

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